Keine Kassenleistungen
Ganz selten werden die Leistungen der Ordination nicht von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen wie zB die DLCO-Untersuchung (ausgenommen SVS) oder eine pulmologische Begutachtung im Rahmen des Führerscheingesetzes. Sollte in Ihrem Fall eine Leistung nicht von ihrer gesetzlichen Pflichtversicherung abgedeckt sein, werden Sie natürlich von uns zuvor über die medizinische Notwendigkeit und die Kosten informiert und Ihre Zustimmung eingeholt.